Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Juli 2011, 13:29 Uhr
Die Person, die einen Text schreibt, Fotos macht, ein Video dreht, einen Song komponiert ... wird Urheberin bzw. der Urheber genannt.
Das was erfunden wurde, nennt sich das geistige Werk.
Diese Person hat das Recht darüber zu bestimmen, was mit diesem Werk geschieht bzw. andere damit machen dürfen. Das Recht heißt Urheberrecht.
Beispiele:
- Ein Film wird im Kino gezeigt und dieser von jemand mitgefilmt. Danach bietet dieser den Film im Internet zum Download an, so verstößt er gegen das Urheberrecht.
- Ein Band veröffentlicht ihre neue CD und bietet als Werbung dafür ein Lied im Internet frei an. Sie sagen den Fans, dass sie diese es frei tauschen dürfen. Wenn das die Menschen machen, ist das kein Verstoß gegen das Urheberrecht.