Republik Österreich: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Januar 2013, 11:28 Uhr
In Österreich wird der/die Bundespräsident/in auf 6 Jahre gewählt. Er/sie kann nur einmal wiedergewählt werden. Seine/ihre Präsidentschaft dauert also höchstens 12 Jahre. Österreich ist eine Republik, die demokratisch regiert wird. Der/die Präsidenten/in ist Staatsoberhaupt, aber nicht Regierungsoberhaupt. Österreich ist ein Bundesstaat. Das bedeutet, dass das Land eigentlich aus einem Zusammenschluss mehrerer teilweise eigenständiger Gliedstaaten, den Bundesländern, besteht. Diese Bundesländer dürfen Entscheidungen selber treffen und eigene Gesetze beschließen. Die zu erlassenden Gesetze haben der Verfassung Österreichs zu entsprechen. Weil Österreich Mitglied der Europäischen Union ist, müssen die Gesetze nicht nur mit den in der Verfassung festgelegten Richtlinien sondern auch mit dem Europarecht übereinstimmen.
Inhaltsverzeichnis
Der Bund
Der oberste Verwaltungsträger wird "Bund" genannt. Ihm unterstehen die Bundesländer. Jedes Bundesland ist in Bezirke eingeteilt, die sich um die einzelnen Gemeinden kümmern. Er ist zuständig für die Gesetzgebung durch den Nationalrat und den Bundesrat. An der Verwaltung beteiligt sind Bundespräsident/in, Bundeskanzler/in, Bundesminister/in und die Staatssekretäre/innen. Alle Mitarbeiter/innen der Gerichte unterstehen dem Bund.
Die 9 Bundesländer
Jedes Bundesland hat eine Landesregierung. Sie muss sich bei ihren Entscheidungen nach der Landesverfassung, die der Bundesverfassung nicht widersprechen darf, richten. In den Landtagen werden die Gesetze beschlossen. Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt. Sie besteht aus dem Landeshauptmann/frau, dessen/deren Stellvertreter/in und den Landesräten. Über die 18 Landesgerichte bestimmt der Bund, das Land hat über die Gerichte keine Entscheidungsgewalt.
Die 95 Bezirke
Sie werden durch die Bezirksverwaltungen mit dem Bezirkshauptmann/frau an der Spitze organisiert. Entscheidungen fällt aber das Land. Der Bezirkshauptmann/frau wird nicht gewählt, er wird vom Land bestimmt.
Die 2354 Gemeinden
Eine Gemeinde kann sich aus einem oder mehreren Orten zusammensetzen. Sie besteht aus dem Gemeinderat, die den Gemeindevorstand wählt an dessen Spitze der/die Bürgermeister/in steht. Der Ort der Verwaltung ist das Gemeindeamt, das in größeren Orten als Rathaus bezeichnet wird. Zuständig ist sie für die Verwaltung der Gemeindefinanzen, die Feuerwehr, die Polizei und die Rettung. Weitere Aufgaben sind die Erhaltung der Schulen und der Straßenbau.
Wien: Bundesland, Bezirk und Gemeinde
Wiens Bürgermeister/in ist gleichzeitig Landeshauptmann/frau, der Gemeinderat auch der Landtag. Landtag und Gemeinderat führen aber wegen der unterschiedlichen Aufgaben getrennte Sitzungen durch. Die Ämter der Landesregierung heißen Magistrat. Die Bezirke organisieren sich durch die gewählten Bezirksvertretungen mit den Bezirksräten an deren Spitze der/die Bezirksvorsteher/innen und deren Stellvertreter/innen stehen.