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Version vom 9. September 2013, 00:44 Uhr
Hinweiszeichen sind meist rechteckig, sie weisen die Verkehrsteilnehmer auf verkehrswichtige Umstände hin.
Inhaltsverzeichnis
Parken
Dieses Zeichen kennzeichnet einen Parkplatz oder einen Parkstreifen.
Einbahn
Dieses Zeichen zeigt eine Einbahnstraße. Der Pfeil zeigt in die Richtung in die gefahren werden darf.
Schutzweg
Dieses Zeichen kennzeichnet einen Fußgängerübergang ohne Ampel. Fahrzeuglenker müssen Fußgänger und Rollschuhfahrer ungehindert die Fahrbahn überqueren lassen.
Radfahrerüberfahrt
Dieses Zeichen kennzeichnet eine Radfahrerüberfahrt ohne Ampel.
Fußgängerzone
Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Fußgängerzone an. Hier dürfen keine Fahrzeuge fahren. Fahrräder dürfen in der Fußgängerzone geschoben werden. Und Fußgänger dürfen hier natürlich die Fahrbahn benutzen.
Wohnstraße
Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Wohnstraße an. Hier dürfen Fahrzeuge nur hin- und weg fahren. Durchzugsverkehr ist in den Wohnstraßen verboten. Das Betreten der Fahrbahn und das Spielen in Wohnstraßen ist erlaubt.