Bundespräsidenten: Unterschied zwischen den Versionen
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− | *Menschen in Gefängnissen begnadigen (= freilassen) | + | *Menschen in Gefängnissen '''begnadigen''' (= freilassen) |
*in politischen Krisenzeiten, Notverordnungen erlassen | *in politischen Krisenzeiten, Notverordnungen erlassen | ||
Version vom 17. September 2013, 16:48 Uhr
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich.
Er wird von den BürgerInnen des Landes gewählt, vorausgesetzt der Kandidat ist selbst wahlberechtigt und über 35 Jahre alt. Bei der Wahl muss er mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erreichen.
Nach der Wahl bleibt er 6 Jahre Bundespräsident. Danach wird neu gewählt.
Aufgaben
Einige der Aufgaben eines Bundespräsidenten:
- die stimmenstärkste Partei zur Regierungsbildung beauftragen
- die Bundesregierung ernennen
- Gesetze unterschreiben
- den Nationalrat einzuberufen (und auch aufzulösen)
- Oberbefehl über das Bundesheer
- Österreich in anderen Ländern vertreten
- Staatsverträge mit anderen Ländern abschließen
- Vertreter anderer Länder empfangen
- Beamte und Richter ernennen
- Menschen in Gefängnissen begnadigen (= freilassen)
- in politischen Krisenzeiten, Notverordnungen erlassen
Bundeskanzler im Laufe der Zeit
- Karl Renner (1945 bis 1959)
- Theodor Körner (1951 bis 1957)
- Adolf Schärf (1957 bis 1965)
- Franz Jonas (1965 bis 1974)
- Rudolf Kirchschläger (1974 bis 1986)
- Kurt Waldheim (1986 bis 1992)
- Thomas Klestil (1992 bis 2004)
- Heinz Fischer (2004 - )
Sonstiges