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CC0 und Gemeinfreiheit

34 Bytes entfernt, 13:11, 27. Nov. 2017
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Solches Material darf unbegrenzt vervielfältigt, weiterverbreitet und verändert werden, auch zu kommerziellen Zwecken.
[[Creative Commons]] hat im Unterschied zu ihren Lizenzen zwei Kennzeichnungen für Werke ohne Urheberrechtsschutz vorgesehen: CC0 und No Copyright
|Bilder=[[Datei:CC_Zero_und_Public_Domain.png|thumb|200px|center|{{ImageCaption|Titel=Public Domain|Urheber=Creative Commons|Quelle={{ImageMetaSource|Quelle=https://creativecommons.org/about/downloads/|Linktext=creative commons}}|Lizenz={{ImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/policies|Lizenz=Markenrecht}}}}]]}}
{{IndexPic|[[Datei:Zero_publicdomain_groß.png|thumb|200px|center|{{ImageCaption|Titel=Public Domain|Urheber=Creative Commons|Quelle={{ImageMetaSource|Quelle=https://creativecommons.org/about/downloads/|Linktext=creative commons}}|Lizenz={{ImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/policies|Lizenz=Markenrecht}}}}]]}}
Es gibt Werke, die '''frei vom Urheberrecht''' sind. In Österreich sind das besipielsweise Gesetzte beispielsweise Gesetze und Erlässe.
Ist die '''Schutzfrist''' (= oft 70 Jahre nach Tod des Urhebers/der Urheberin) eines Werkes '''abgelaufen''', so ist es ebenfalls gemeinfrei.
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