Verfassung Österreichs: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Inhalt des Dokumentes stellt die '''Freiheit und Unabhängigkeit des Staates''' wieder her. | Der Inhalt des Dokumentes stellt die '''Freiheit und Unabhängigkeit des Staates''' wieder her. |
Version vom 3. August 2020, 15:05 Uhr
Die Verfassung ist die wichtigste Rechtsgrundlage eines Staates. Sie regelt den Aufbau des Staates, die Grenzen und legt die Teile (Bundesländer) fest. Außerdem enthält sie die Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen.
Österreichs Verfassung besteht aus mehreren Teilen. Bei ihrer Ausarbeitung war Hans Kelsen der wichtigste Mitarbeiter. Er war der bedeutendste Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts. Besonders viel wusste er über das Staats- und Völkerrecht.
Inhaltsverzeichnis
Wusstest du schon, dass ...
- die österreichische Verfassung kein Dokument, sondern eine Sammlung von Gesetzen ist?
- sie schon hundert Jahre alt ist, aber in dieser Zeit nicht immer gültig war?
- ein Verfassungsgesetz nur geändert werden kann, wenn mehr als zwei Drittel der Abgeordneten im Parlament dieser Änderung zustimmen? (Zweidrittel-Mehrheit)
Österreichische Bundesverfassung
Österreich hat keine Verfassungsurkunde wie andere Staaten. Es gibt aber Verfassungsgesetze. Als Bundesverfassung wird das "Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der Fassung von 1929" und alle Änderungen und Ergänzungen dieser Verfassungsgesetze angesehen.
Änderungen der darin angeführten dieser Bestimmungen benötigen eine 2/3 Mehrheit im Parlament und eine Volksabstimmung.
Sie beginnt mit: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“
Außerdem werden darin die Grundlagen des Staates, der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit festgelegt.
Weiters wurden die Menschenrechte, die seit 1958 gültig waren, 1964 in den Verfassungsrang erhoben.
Das Europäische Gemeinschaftsrecht wurde 1995 dem Hauptdokument hinzugefügt. Es ist den Verfassungsgesetzen übergeordnet.
Verfassungsgesetze
Staatsgrundgesetz
Festgelegt werden darin die politischen Grundrechte mit aktivem und passivem Wahlrecht, Menschenrechte und die Freiheitsrechte der Staatsbürger mit der Gleichstellung aller, dem Recht auf Eigentum, der Meinungs- und Religionsfreiheit, dem Recht auf Bildung …
Neutralitätsgesetz
Es wurde am 26. Oktober (heute noch unser Staatsfeiertag) 1955 im Nationalrat beschlossen.
Darin wird die Unabhängigkeit von anderen Staaten und deren Verteidigung festgelegt. Die Errichtung von Stützpunkten anderer Staaten innerhalb Österreichs wird ausgeschlossen. Kein militärisches Bündnis mit einem anderen Staat darf geschlossen werden. Die Verantwortung für die Durchführung dieses Gesetzes liegt bei der Bundesregierung.
Finanz-Verfassungsgesetz
Es regelt die Pflichten und Rechte des Bundes und der Länder im Umgang mit den finanziellen Mitteln des Landes.
Dazu gehört die Verteilung der Steuern und Abgaben.
Staatsverträge mit Verfassungsrang
Das bedeutendste Dokument in diesem Zusammenhang ist der Staatsvertrag von 1955.
Österreich war nach dem 2. Weltkrieg von 1945 bis 1955 von Frankreich, Großbritannien, Russland und den USA besetzt. Die Regierung des Landes konnte keine freien Entscheidungen treffen.
Der Inhalt des Dokumentes stellt die Freiheit und Unabhängigkeit des Staates wieder her.
Landesverfassungen
Jedes Bundesland hat eine eigene Landesverfassung.
Sie darf der Bundesverfassung aber nicht wiedersprechen.
Änderungen dürfen nur mit einer 2/3-Mehrheit durchgeführt werden.
Verfassungsbestimmungen
Sie enthalten genaue Ausführungsbestimmungen zu einem Verfassungsgesetz.
So sagt die Verfassungsbestimmung zum Parteiengesetz, dass die verschiedenen Meinungen der politischen Parteien ein wichtiger Teil der Demokratie in Österreich ist.
Im Laufe der Jahre haben sich mehr als 1 300 davon angesammelt.
Eine Bestimmung aus dem Jahr 1983 enthält Ergänzungen zum Zivildienstgesetz von 1974.
Reformüberlegungen
Da viele Bestimmungen in der Verfassung schon fast 100 Jahre alt sind, wird eine Verfassungserneuerung überlegt.
Außerdem ist durch viele Bestimmungen und Gesetze zur Verfassung, diese schon sehr unübersichtlich geworden.
Der Österreich-Konvent unter dem Vorsitz von Franz Fiedler hat von 2003 - 2005 einen umfassenden Bericht darüber zusammengestellt.
Derzeit berät eine Expertengruppe noch über die genauen Änderungen.