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<!--<CalendarDescription>Der Welttag des Urheberrechts wird jährlich am 23. April gefeiert. Mit ihm wird auf die Rechte der Autorinnen und Autoren hingewiesen. Er wird zusammen mit dem Welttag des Buches begangen.</CalendarDescription>-->[[Datei:Paragrafenzeichen.jpg|thumb|300px|right|{{ImageCaption|Titel=Paragrafenzeichen stehen vor Gesetzestexten|Urheber=geralt|Quelle={{2SpaltenLayoutImageMetaSource|Quelle=https://pixabay.com/de/paragraf-paragraph-recht-gericht-684509/|Linktext=}}|Lizenz={{ImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de|TextLizenz=CC0 1.0}}}}]]
==Werk, Urheberin und Urheber== Wer fotografiert, filmt oder Musik komponiert, einen kreativen Text schreibt ... ist die '''Urheberin''' oder der '''Urheber'''. Das Foto, der Film, die Musik, der Text … ist das '''Werk'''. Wenn ein Team ein Werk – zB eine Collage als Gruppenarbeit in der Klasse – erschafft, sind alle daran beteiligten '''Miturheber'''. ==Grundsätzliches==Die Urheberin oder der Urheber '''legt fest''', ob und '''wer was''' mit dem Werk '''machen darf'''. Es kann bestimmt werden, ob andere das Werk mit Genehmigung verbreiten, kopieren oder weiterverwenden dürfen. Dabei '''kann''' es dann notwendig '''sein''', dass der '''Name''' der Urheberin bzw. des Urhebers '''genannt''' werden muss. In Österreich kann das Urheberrecht '''nicht auf eine andere Person''' übertragen werden. '''Nutzungsrechte''' wie zB das Verbreitungs-/ Bearbeitungs- / Vervielfältigungsrecht sind auch auf andere '''übertragbar'''. Beispiel: Personen, die ihre Bilder auf Sozialen Netzwerken wie beispielsweise Instagram oder Facebook posten, stimmen in den Nutzungsbedingungen zu, dass die genannten Firmen die Fotos nutzen dürfen. Es kann aber '''auf''' die '''Rechte''' teilweise bis ganz '''verzichtet''' werden. Jede Person hat die Möglichkeit sein Werk unter eine sogenannte '''[[Creative Commons]]''' Lizenz zu stellen. Diese Lizenzen erlauben es anderen, die Werke '''unter''' gewissen '''Bedingungen zu nutzen'''. Grundsätzlich erlischt der Urheberrechtsschutz '''70 Jahre nach dem Tod''' des Urhebers oder der Urheberin. Darauf kann man sich aber nicht hundertprozentig verlassen, denn einerseits kann das Urheberrecht '''vererbt''' werden, andererseits kann es sein, dass zB '''ein Verlag die Nutzungsrechte''' an dem Werk einer längst verstorbenen Autorin besitzt. Das muss also in jedem Fall geklärt werden. ==Standard Urheberrechtsschutz== Ist bei einem Werk (zB Bild) keine Angabe zum Urheberrecht gemacht, ist davon auszugehen, dass es '''urheberrechtlich geschützt''' ist. Es darf daher '''nicht ohne Erlaubnis''' der Rechteinhaberin/des Rechteinhabers '''veröffentlicht bzw. öffentlich zugänglich gemacht''' oder '''bearbeitet''' werden. '''Ausnahmen''':<br>Gestattet sind allerdings Freie Werknutzungen laut UrhG §42, zB: *'''Privatkopie''': Nutzung im privaten Bereich, zB Ausdrucken - aber '''nicht für''' eigene '''Webseite'''.<br><br>*'''Nutzung im Unterricht''': Bearbeitung (zB Einbettung in ein Arbeitsblatt) und Vervielfältigung zum Unterrichtsgebrauch im notwendigen Ausmaß - jedoch '''nicht''' zur Präsentation '''im Web'''<br><br>*'''Zitat''': Veröffentlichung in wissenschaftlichem Zusammenhang, als Teil eines eigenen wissenschaftlichen Werkes. '''Manchmal''' werden auch in Österreich Werke mit dem '''[[Copyrightzeichen]]''' versehen. Es dient aber nur als '''Warnung oder Hinweis''' auf einen Schutz. ==Beispiele für (k)einen Verstoß== *Ein [[Film]] wird im Kino gezeigt und dieser von jemand mitgefilmt. Danach bietet dieser den Film im Internet zum Download an, so '''verstößt''' er gegen das Urheberrecht. <br /> *Ein Band veröffentlicht ihre neue CD und bietet als Werbung dafür ein Lied im Internet frei an. Sie sagen den Fans, dass sie diese es frei tauschen dürfen. Wenn das die Menschen machen, ist das '''kein Verstoß''' gegen das Urheberrecht. ==Sonstiges== *[[Creative Commons|Creative Commons]]*[[CC0 und Gemeinfreiheit|CC0 und Gemeinfreiheit]] '''[[Hauptseite|Zur Hauptseite]]''' [[Kategorie:WörterbuchMedien]]