CC0 und Gemeinfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. Oktober 2018, 11:02 Uhr

Public Domain - Creative Commons creative commons, Markenrecht

Bist du auf der Suche nach Inhalten wie beispielsweise Bilder, Musik ..., die du frei verwenden kannst schon über die Begriffe CC0 oder Public Domain gestoßen? Solche Inhalte sind ideal, da sie keinem Urheberrechtsschutz unterliegen!

Public Domain wird mit Gemeinfreiheit übersetzt. Das bedeutet, dass diese Werke für alle frei verwendbar sind. Bei ihnen besteht kein Urheberrechtsschutz. Solches Material darf unbegrenzt vervielfältigt, weiterverbreitet und verändert werden, auch zu kommerziellen Zwecken.

Creative Commons hat zwei Kennzeichnungen für Werke ohne Urheberrechtsschutz vorgesehen: CC0 und No Copyright


Public Domain - Creative Commons creative commons, Markenrecht

CC0

CC0 - Creative Commons creative commons, Markenrecht

CC0 = CC Zero: Public Domain Dedication = Gemeinfreiheit Widmung

Bei CC0 handelt es sich um keine CC Lizenz an sich, sondern um eine Kennzeichnung.

Die UrheberIn bzw. der RechtinhaberIn des Materials verzichtet vollständig auf jegliches Urheberrecht und darauf, sein Material unter einer bestimmten Lizenz zu veröffentlichen.

Solche Inhalte werden mit einer durchgestrichenen Null gekennzeichnet.


No Copyright

No Copyright - Creative Commons creative commons, Markenrecht

No Copyright: Public Domain Mark = Gemeinfreiheit Kennzeichnung


Es gibt Werke, die frei vom Urheberrecht sind. In Österreich sind das beispielsweise Gesetze und Erlässe.

Ist die Schutzfrist (= oft 70 Jahre nach Tod des Urhebers/der Urheberin) eines Werkes abgelaufen, so ist es ebenfalls gemeinfrei.


Solche Inhalte werden mit einem durchgestrichenem Copyright Zeichen gekennzeichnet.

Verwendung von CC0 und Copyleft

Grundsätzlich sind hierbei keine Angaben erforderlich.

Jedoch ist die Kennzeichnung solcher Werke sinnvoll. Für andere Personen ist somit klar, dass sie diese ebenfalls verwenden dürfen.


Sonstiges