Europäischer Gerichtshof
Version vom 18. August 2011, 12:29 Uhr von Gudrun (Diskussion | Beiträge)
Der Europäischer Gerichtshof sorgt dafür, dass Rechtsvorschriften der EU in allen Mitgliedstaaten gleich verstanden und angewandt werden = Gemeinschaftsrecht.
Der Gerichtshof entscheidet in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Organen der EU, Unternehmen und Privatpersonen.
Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Richter und zusätzlich gibt es 8 überparteiliche Generalanwälte.