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[[Datei:Denkmal_der_Republik.jpg|thumb|300px|right|{{ImageCaption|Titel=Denkmal der Republik|Urheber=Bwag|Quelle={{ImageMetaSource|Quelle=https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wien_-_Denkmal_der_Republik.JPG|Linktext=}}|Lizenz={{2SpaltenLayoutImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de|TextLizenz=CC BY-SA 4.0}}}}]] Österreich ist eine '''[[Republik]]''', die '''demokratisch''' regiert wird. Der/die Präsidenten/in ist Staatsoberhaupt, aber nicht Regierungsoberhaupt.
Österreich ist ein '''Bundesstaat'''. Das bedeutet, dass das Land eigentlich aus einem Zusammenschluss mehrerer teilweise eigenständiger Gliedstaaten, den '''Bundesländer'''n, besteht.
Diese Bundesländer dürfen Entscheidungen selber treffen und eigene Gesetze beschließen. Die zu erlassenden Gesetze haben der '''Verfassung Österreichs''' zu entsprechen.
Weil Österreich '''Mitglied der [[Europäische_Union|Europäischen Union]]''' ist, müssen die Gesetze nicht nur mit den in der [[Verfassung Österreichs|Verfassung]] festgelegten Richtlinien sondern auch mit dem '''Europarecht''' übereinstimmen.
Der oberste Verwaltungsträger wird "Bund" genannt. Ihm '''unterstehen''' die '''Bundesländer'''.
Jedes Bundesland ist in Bezirke eingeteilt, die sich um die einzelnen Gemeinden kümmern. Er ist zuständig für die '''Gesetzgebung''' durch den [[Nationalrat ]] und den Bundesrat.
An der Verwaltung beteiligt sind Bundespräsident/in, '''Bundeskanzler/in''', Bundesminister/in und die Staatssekretäre/innen.
Alle Mitarbeiter/innen der Gerichte unterstehen dem Bund.
In den '''Landtage'''n werden die '''Gesetze''' beschlossen. Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt. Sie besteht aus dem '''Landeshauptfrau oder Landeshauptmann/frau''', deren/dessen/deren Stellvertreter/in und den Landesrätinnen und Landesräten.
Über die '''18 Landesgerichte''' bestimmt der '''Bund''', das Land hat über die Gerichte keine Entscheidungsgewalt.
== Die 95 79 Bezirke und 15 Statutarstädte =={{2SpaltenLayout|Text=Sie werden durch die '''Bezirksverwaltungen''' mit dem '''Bezirkshauptmann/frau''' an der Spitze organisiert.
[[Datei:Bezirke_Österreichs.jpg|thumb|300px|right|{{ImageCaption|Titel=Die Bezirke Österreichs|Urheber=Sgt bilko/rework=de:User:Kontrollstellekundl|Quelle={{ImageMetaSource|Quelle=https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bezirke_%C3%96sterreichs_Statutarst%C3%A4dte_Kennzeichen.svg|Linktext=}}|Lizenz={{ImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de|Lizenz=CC BY-SA 3.0}}}}]]
Die Bezirke werden durch die '''Bezirksverwaltungen''' mit dem '''Bezirkshauptmann/frau''' an der Spitze organisiert.
'''Entscheidungen fällt''' aber das '''Land'''. Der Bezirkshauptmann/frau wird nicht gewählt, er wird vom Land bestimmt.
Der Ort der Verwaltung ist das '''Gemeindeamt''', das in größeren Orten als '''Rathaus''' bezeichnet wird.
'''Landtag und Gemeinderat''' führen aber wegen der unterschiedlichen Aufgaben getrennte Sitzungen durch. Die Ämter der Landesregierung heißen Magistrat.
Die Bezirke organisieren sich durch die gewählten '''Bezirksvertretungen''' mit den Bezirksräten an deren Spitze der/die Bezirksvorsteher/innen und deren Stellvertreter/innen stehen.
== Sonstiges == *[[Verfassung_Österreichs|Verfassung Österreichs]]*[[Politik|Politik]]*[[Demokratie|Demokratie]]*[[Republik|Republik]]*[[Wahlen|Wahlen]] '''<div class="intern">[[Hauptseite|Zur Hauptseite]]</div>'''
[[Kategorie:Politisches]]