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[[Datei:Denkmal_der_Republik.jpg|thumb|300px|right|{{ImageCaption|Titel=Denkmal der Republik|Urheber=Bwag|Quelle={{ImageMetaSource|Quelle=https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wien_-_Denkmal_der_Republik.JPG|Linktext=}}|Lizenz={{2SpaltenLayoutImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de|TextLizenz=CC BY-SA 4.0}}}}]] Österreich ist eine '''[[Republik]]''', die '''demokratisch''' regiert wird. Der/die Präsidenten/in ist Staatsoberhaupt, aber nicht Regierungsoberhaupt.
Österreich ist ein '''Bundesstaat'''. Das bedeutet, dass das Land eigentlich aus einem Zusammenschluss mehrerer teilweise eigenständiger Gliedstaaten, den '''Bundesländer'''n, besteht.
Der oberste Verwaltungsträger wird "Bund" genannt. Ihm '''unterstehen''' die '''Bundesländer'''.
Jedes Bundesland ist in Bezirke eingeteilt, die sich um die einzelnen Gemeinden kümmern. Er ist zuständig für die '''Gesetzgebung''' durch den [[Nationalrat ]] und den Bundesrat.
An der Verwaltung beteiligt sind Bundespräsident/in, '''Bundeskanzler/in''', Bundesminister/in und die Staatssekretäre/innen.
Jedes '''Bundesland''' hat eine '''Landesregierung'''. Sie muss sich bei ihren Entscheidungen nach der Landesverfassung, die der [[Verfassung Österreichs|Bundesverfassung]] nicht widersprechen darf, richten.
In den '''Landtage'''n werden die '''Gesetze''' beschlossen. Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt. Sie besteht aus dem '''Landeshauptfrau oder Landeshauptmann/frau''', deren/dessen/deren Stellvertreter/in und den Landesrätinnen und Landesräten.
Über die '''18 Landesgerichte''' bestimmt der '''Bund''', das Land hat über die Gerichte keine Entscheidungsgewalt.
Die Verwaltung der Bundesländer ist in kleinere Einheiten (wie Statutarstädte und Bezirke und Gemeinden) unterteilt.
== Die 95 79 Bezirke und 15 Statutarstädte =={{2SpaltenLayout|Text=Sie werden durch die '''Bezirksverwaltungen''' mit dem '''Bezirkshauptmann/frau''' an der Spitze organisiert.
[[Datei:Bezirke_Österreichs.jpg|thumb|300px|right|{{ImageCaption|Titel=Die Bezirke Österreichs|Urheber=Sgt bilko/rework=de:User:Kontrollstellekundl|Quelle={{ImageMetaSource|Quelle=https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bezirke_%C3%96sterreichs_Statutarst%C3%A4dte_Kennzeichen.svg|Linktext=}}|Lizenz={{ImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de|Lizenz=CC BY-SA 3.0}}}}]]
Die Bezirke werden durch die '''Bezirksverwaltungen''' mit dem '''Bezirkshauptmann/frau''' an der Spitze organisiert.
'''Entscheidungen fällt''' aber das '''Land'''. Der Bezirkshauptmann/frau wird nicht gewählt, er wird vom Land bestimmt.
Hat eine Stadt ihr eigenes Stadtrecht (= Statut), dann wird sie als Statutarstadt bezeichnet. Sie ist somit Gemeinde und Bezirk in einem. Für diese Stadt ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.<br>
Neben Wien sind das: Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt am Wörthersee, Krems, Linz, Rust, Salzburg, St. Pölten, Steyr, Villach
Waidhofen an der Ybbs, Wels und Wiener Neustadt.
Eine Gemeinde kann sich aus einem oder mehreren Orten zusammensetzen. Sie besteht aus dem '''Gemeinderat''', die den '''Gemeindevorstand''' wählt an dessen Spitze der/die '''Bürgermeister/in''' steht.
'''Wiens Bürgermeister/in''' ist gleichzeitig '''Landeshauptmann/frau''', der Gemeinderat auch der Landtag.
[[Kategorie:Politisches]]