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Obstverwertung

7 Bytes hinzugefügt, 09:15, 26. Feb. 2014
Wirtschaftsobst
'''1. Fallobst'''
 
Darunter versteht man Obst, das '''vom Baum gefallen''' ist. Durch den Aufprall am Boden hat es '''Schäden''' erlitten und ist nicht mehr als Tafelobst geeignet.
'''2. Haushaltsobst'''
 
Dazu gehört Obst, das '''meistens auf natürlichem Weg haltbar gemacht''' werden kann.
*'''Trocken- und Dörrobst'''<br>Du kennst vielleicht '''Kletzen''' (= getrocknete Birnen), '''Rosinen''' (= getrocknete Weintrauben) oder '''Dörrpflaumen''' (= getrocknete Zwetschken). Datteln und Feigen lassen sich ebenfalls gut trocknen.<br>Trockenobst enthält viel '''weniger Feuchtigkeit''' und '''ist süßer''' als das frisch gepflückte Obst, aus dem es entstanden ist. Die Haltbarkeit der Früchte verlängert sich.<br>Zum Trocknen setzt man ganze oder zerteilte Früchte Temperaturen zwischen 0° C und 70° C aus. Das kann im Backrohr geschehen oder in eigenen Dörrgeräten. Dabei sollte man allerdings bedenken, dass enthaltene '''[[Vitamine]] ab 40° C zerstört werden'''.
*'''Saft- oder Mostobst'''<br>Obst, das '''besonders süß oder saftig''' ist, eignet sich zur Saft- bzw. Mosterzeugung.<br>Bekannt ist der Saft der Weintraube. Sie wird ausgepresst – süßer Traubensaft ('''Süßmost''') entsteht. Lässt man diesen Saft längere Zeit stehen beginnt er zu gären und es wird '''Sturm''' daraus. Sturm enthält bereits Alkohol und darf von Kindern nicht mehr getrunken werden.<br>Ist die Gärung abgeschlossen, ist '''Wein''' aus dem Saft der Weintrauben entstanden. 
*'''Kochobst'''<br>Jedes Obst, das '''in der Küche verwertet''' wird, gilt als Kochobst. Dazu gehört nicht nur das '''Kompott'''. Auch Zwetschken- und Marillenknödel, Kirschkuchen oder Obstsalat zählen dazu.
'''3. Futterobst'''
 
Für den Menschen ungenießbare Früchte können an '''[[Nutztiere]] als Zusatzfutter''' gegeben werden. Es darf aber auf keinen Fall verdorben sein. [[Pferd|Pferde]], [[Schwein|Schweine]], [[Schafe]], [[Hausziege|Ziegen]] freuen sich über die willkommene Abwechslung im Speiseplan.
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