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Die Aufgabe der Tierhandlungen ist der '''Verkauf von Tieren''', '''Tiernahrung''' und '''Gegenständen zur Tierhaltung'''.
Außerdem muss/müssen …
*Kaltes kaltes und warmes [[Wasser]] vorhanden sein.
*die Räume sauber und keimfrei gehalten werden.
*alle Tiere, die das Zoogeschäft anbietet, artgerecht untergebracht sein.
In den meisten Fällen werden sich Tiere '''nur kurz''' in der Tierhandlung aufhalten. Trotzdem sollen sie sich wohl fühlen.
'''Kein Säugetier''' und '''kein Vogel''' darf sich '''länger als 3 Monate''' im Geschäft aufhalten. Darum muss der/die Händler/in Händlerin genaue Aufzeichnungen darüber führen, wann jedes Tier im Geschäft eingetroffen ist. Kommt eine Kontrolle, muss er/sie die Unterlagen für das einzelne Tier vorlegen können. Bei Fischen muss nachgewiesen werden, dass sie keine Wildfänge sind sondern aus Zuchten stammen.
==Artgerechte Betreuung==
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Die '''artgerechte''' Betreuung beginnt bei der '''Unterbringung'''. Einer Maus gefällt es ganz sicher nicht neben einer [[Katzen|Katze]] zu wohnen. Für keinen Vogel ist '''Zugluft''' gut. Auch '''Lärm, Rauch''', intensiver '''Geruch''' und starke '''Sonneneinstrahlung''' stören die Tiere und '''schaden''' ihrer '''Gesundheit'''.
Die Käfige, [[Terrarium|Terrarien]] und Boxen ..., in denen die Tiere untergebracht sind, müssen '''groß genug''' und '''ausbruchsicher''' sein.
Tiere dürfen nur vom Verkäufer/ von der Verkäuferin aus der Unterbringung genommen werden.
==Besondere Anforderungen==
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Kriechtiere (zB Schildkröten, Schlangen, [[Krokodil|Krokodile]], Leguane …...) dürfen nur verkauft werden, wenn sie an den künstlichen Lebensraum gewöhnt sind und das angebotene Futter annehmen.
'''Hunde und Katzen''' müssen für den Verkauf '''älter als 8 Wochen''' sein. Sie müssen voneinander getrennt untergebracht sein. Sie dürfen auch nicht mit den anderen Tieren zusammen im Geschäft gehalten werden.
==Verkaufsberatung==
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Über jedes Tier in der Zoofachhandlung muss genaue '''Auskunft über Haltung''' (Käfiggröße, Auslaufbedarf …...) '''und Pflege''' gegeben werden können. Über den Futterbedarf, jährliche Impfungen und andere ärztliche Kontrollen muss die Käuferin oder der/die Käufer/in aufgeklärt werden.
Ein '''Hinweis auf''' mögliche '''Gefahren''' im Umgang mit dem Tier gehört zu einem Beratungsgespräch.
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Dieser Beruf kann ausgeübt werden von Menschen ...
* mit einem Lehrabschluss als Tierpfleger/in.<br /><br /> * mit dem Abschluss eines Lehrganges über Tierhaltung und Tierschutz.<br /><br /> * mit einer Ausbildung an einer höheren Schule für Land- und Forstwirtschaft.<br /><br />
* nach dem Studium der Zoologie oder der Veterinärmedizin (= [[Tierarzt und Tierärztin|Tierarzt]])