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→Der Bund
Der oberste Verwaltungsträger wird "Bund" genannt. Ihm '''unterstehen''' die '''Bundesländer'''.
Jedes Bundesland ist in Bezirke eingeteilt, die sich um die einzelnen Gemeinden kümmern. Er ist zuständig für die '''Gesetzgebung''' durch den [[Nationalrat ]] und den Bundesrat.
An der Verwaltung beteiligt sind Bundespräsident/in, '''Bundeskanzler/in''', Bundesminister/in und die Staatssekretäre/innen.