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[[Datei:Denkmal_der_Republik.jpg|thumb|300px|right|{{ImageCaption|Titel=Denkmal der Republik|Urheber=Bwag|Quelle={{ImageMetaSource|Quelle=https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wien_-_Denkmal_der_Republik.JPG|Linktext=}}|Lizenz={{2SpaltenLayoutImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de|TextLizenz=CC BY-SA 4.0}}}}]] Österreich ist eine '''[[Republik]]''', die '''demokratisch''' regiert wird. Der/die Präsidenten/in ist Staatsoberhaupt, aber nicht Regierungsoberhaupt.
Österreich ist ein '''Bundesstaat'''. Das bedeutet, dass das Land eigentlich aus einem Zusammenschluss mehrerer teilweise eigenständiger Gliedstaaten, den '''Bundesländer'''n, besteht.
Der oberste Verwaltungsträger wird "Bund" genannt. Ihm '''unterstehen''' die '''Bundesländer'''.
Jedes '''Bundesland''' hat eine '''Landesregierung'''. Sie muss sich bei ihren Entscheidungen nach der Landesverfassung, die der [[Verfassung Österreichs|Bundesverfassung]] nicht widersprechen darf, richten.
In den '''Landtage'''n werden die '''Gesetze''' beschlossen. Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt. Sie besteht aus dem '''Landeshauptfrau oder Landeshauptmann/frau''', deren/dessen/deren Stellvertreter/in und den Landesrätinnen und Landesräten.
Über die '''18 Landesgerichte''' bestimmt der '''Bund''', das Land hat über die Gerichte keine Entscheidungsgewalt.
Die Verwaltung der Bundesländer ist in kleinere Einheiten (wie Statutarstädte und Bezirke und Gemeinden) unterteilt.
== Die 80 79 Bezirke und 15 Statutarstädte =={{2SpaltenLayout|Text=Sie werden durch die '''Bezirksverwaltungen''' mit dem '''Bezirkshauptmann/frau''' an der Spitze organisiert.
[[Datei:Bezirke_Österreichs.jpg|thumb|300px|right|{{ImageCaption|Titel=Die Bezirke Österreichs|Urheber=Sgt bilko/rework=de:User:Kontrollstellekundl|Quelle={{ImageMetaSource|Quelle=https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bezirke_%C3%96sterreichs_Statutarst%C3%A4dte_Kennzeichen.svg|Linktext=}}|Lizenz={{ImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de|Lizenz=CC BY-SA 3.0}}}}]]
Die Bezirke werden durch die '''Bezirksverwaltungen''' mit dem '''Bezirkshauptmann/frau''' an der Spitze organisiert.
'''Entscheidungen fällt''' aber das '''Land'''. Der Bezirkshauptmann/frau wird nicht gewählt, er wird vom Land bestimmt.
Eine Gemeinde kann sich aus einem oder mehreren Orten zusammensetzen. Sie besteht aus dem '''Gemeinderat''', die den '''Gemeindevorstand''' wählt an dessen Spitze der/die '''Bürgermeister/in''' steht.
Zuständig ist sie für die Verwaltung der Gemeindefinanzen, die Feuerwehr, die Polizei und die Rettung. Weitere Aufgaben sind die Erhaltung der Schulen und der Straßenbau.
== Wien: Bundesland, Bezirk und Gemeinde ==
[[Datei:Wappen_Wien.jpg|thumb|300px|right|{{ImageCaption|Titel=Das Wappen Wiens|Urheber=Gryffindor/Amada44|Quelle={{2SpaltenLayoutImageMetaSource|Quelle=https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wien_3_Wappen.svg|Linktext=}}|Lizenz={{ImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de|TextLizenz=CC0 1.0}}}}]]
'''Wiens Bürgermeister/in''' ist gleichzeitig '''Landeshauptmann/frau''', der Gemeinderat auch der Landtag.
[[Kategorie:Politisches]]