🍪
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von KiwiThek. Durch die Nutzung von KiwiThek erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen
Hauptmenü öffnen

KiwiThek β

Änderungen

Tierhandlung

1 Byte hinzugefügt, 10:17, 13. Mai 2014
Artgerechte Tierhaltung
==Artgerechte Tierhaltung==
{{2SpaltenLayout|Text=
In den meisten Fällen werden sich Tiere '''nur kurz''' in der Tierhaltung Tierhandlung aufhalten. Trotzdem sollen sie sich wohl fühlen.
'''Kein Säugetier''' und '''kein Vogel''' darf sich '''länger als 3 Monate''' im Geschäft aufhalten. Darum muss der/die Händler/in genaue Aufzeichnungen darüber führen, wann er ein Tier erhalten hat. Wird er kontrolliert, muss er/sie die Unterlagen für jedes einzelne Tier vorlegen können. Bei Fischen muss er/sie nachweisen, dass sie keine Wildfänge sind sondern aus der Zucht stammen.
14.102
Bearbeitungen