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Republik
,→Direktwahl
* … der/die Gewählte das '''Staatsoberhaupt und''' der/die '''Regierungschef/in''' '''gleichzeitig''' sein. Dann ist die Gesetzgebung, von der Gesetzesausführung und Rechtsprechung deutlich getrennt, da das Parlament in einer eigenen Wahl ebenfalls vom Volk gewählt wird. '''Regierungschef/in''' und Parlament können unabhängig voneinander handeln.
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* … das '''Staatsoberhaupt''' die '''Regierung''' bilden. Dabei darf das Parlament mitentscheiden. Die Macht und Verantwortung liegen beim Staatsoberhaupt und beim/bei der Regierungschef/in.
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* … die '''Wahl der Regierung''' ebenfalls direkt '''durch''' das '''Volk''' erfolgen, wie in Österreich. Die '''Aufgaben''' des '''Staatsoberhaupt'''es sind '''repräsentativ'''er Natur. Unser/e Bundespräsident/in hat nur die Aufgabe die Regierung anzugeloben.<br>Gesetzgebung und –ausführung sind in diesem Fall eng miteinander verbunden.