14.102
Bearbeitungen
Änderungen
→Der Bund
== Der Bund ==
{{2SpaltenLayout|Text=
Der oberste Verwaltungsträger wird "Bund" genannt. Ihm '''unterstehen''' die '''Bundesländer'''.
Jedes Bundesland ist in Bezirke eingeteilt, die sich um die einzelnen Gemeinden kümmern. Er ist zuständig für die '''Gesetzgebung ''' durch den Nationalrat und den Bundesrat.
An der Verwaltung beteiligt sind Bundespräsident/in, '''Bundeskanzler/in''', Bundesminister/in und die Staatssekretäre/innen. Alle Mitarbeiter/innen der Gerichte unterstehen dem Bund.