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Europäischer Gerichtshof

635 Bytes hinzugefügt, 08:49, 21. Apr. 2011
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Der Europäischer Gerichtshof '''sorgt dafür''', dass '''Rechtsvorschriften der [[Europäische Union|EU]]''' in allen Mitgliedstaaten '''gleich verstanden und angewandt''' werden = '''Gemeinschaftsrecht'''.

Der Gerichtshof entscheidet in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Organen der EU, Unternehmen und Privatpersonen.

Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Richter und zusätzlich gibt es 8 überparteiliche Generalanwälte.

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== Sonstiges ==
'''[[Europäische Union|zurück zur Eurpäischen Union]]'''<br />
'''[[Hauptseite|zurück zur Hauptseite]]'''
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