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Republik Österreich

49 Bytes hinzugefügt, 11:35, 23. Jan. 2013
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In Österreich wird der/die Bundespräsident/in auf 6 Jahre gewählt. Er/sie kann nur einmal wiedergewählt werden. Seine/ihre Präsidentschaft dauert also höchstens 12 Jahre.Österreich ist eine '''Republik''', die '''demokratisch ''' regiert wird. Der/die Präsidenten/in ist Staatsoberhaupt, aber nicht Regierungsoberhaupt. Österreich ist ein '''Bundesstaat'''. Das bedeutet, dass das Land eigentlich aus einem Zusammenschluss mehrerer teilweise eigenständiger Gliedstaaten, den Bundesländern'''Bundesländer'''n, besteht. Diese Bundesländer dürfen Entscheidungen selber treffen und eigene Gesetze beschließen. Die zu erlassenden Gesetze haben der '''Verfassung Österreichs ''' zu entsprechen. Weil Österreich '''Mitglied der Europäischen Union ''' ist, müssen die Gesetze nicht nur mit den in der Verfassung festgelegten Richtlinien sondern auch mit dem '''Europarecht ''' übereinstimmen.
== Der Bund ==
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Der oberste Verwaltungsträger wird "Bund" genannt. Ihm '''unterstehen ''' die '''Bundesländer'''.  Jedes Bundesland ist in Bezirke eingeteilt, die sich um die einzelnen Gemeinden kümmern.Er ist zuständig für die Gesetzgebung durch den Nationalrat und den Bundesrat.  An der Verwaltung beteiligt sind Bundespräsident/in, '''Bundeskanzler/in''', Bundesminister/in und die Staatssekretäre/innen. Alle Mitarbeiter/innen der Gerichte unterstehen dem Bund.
== Die 9 Bundesländer ==
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Jedes '''Bundesland ''' hat eine '''Landesregierung'''. Sie muss sich bei ihren Entscheidungen nach der Landesverfassung, die der Bundesverfassung nicht widersprechen darf, richten.  In den Landtagen '''Landtage'''n werden die '''Gesetze ''' beschlossen. Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt. Sie besteht aus dem '''Landeshauptmann/frau''', dessen/deren Stellvertreter/in und den Landesräten.  Über die '''18 Landesgerichte ''' bestimmt der '''Bund''', das Land hat über die Gerichte keine Entscheidungsgewalt.
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== Die 95 Bezirke ==
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Sie werden durch die '''Bezirksverwaltungen ''' mit dem '''Bezirkshauptmann/frau ''' an der Spitze organisiert.  '''Entscheidungen fällt ''' aber das '''Land'''. Der Bezirkshauptmann/frau wird nicht gewählt, er wird vom Land bestimmt.
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== Die 2354 Gemeinden ==
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Eine Gemeinde kann sich aus einem oder mehreren Orten zusammensetzen. Sie besteht aus dem '''Gemeinderat''', die den '''Gemeindevorstand ''' wählt an dessen Spitze der/die '''Bürgermeister/in ''' steht.  Der Ort der Verwaltung ist das '''Gemeindeamt''', das in größeren Orten als '''Rathaus ''' bezeichnet wird. 
Zuständig ist sie für die Verwaltung der Gemeindefinanzen, die Feuerwehr, die Polizei und die Rettung. Weitere Aufgaben sind die Erhaltung der Schulen und der Straßenbau.
== Wien: Bundesland, Bezirk und Gemeinde ==
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'''Wiens Bürgermeister/in ''' ist gleichzeitig '''Landeshauptmann/frau''', der Gemeinderat auch der Landtag.  '''Landtag und Gemeinderat ''' führen aber wegen der unterschiedlichen Aufgaben getrennte Sitzungen durch. Die Ämter der Landesregierung heißen Magistrat. Die Bezirke organisieren sich durch die gewählten '''Bezirksvertretungen ''' mit den Bezirksräten an deren Spitze der/die Bezirksvorsteher/innen und deren Stellvertreter/innen stehen.
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== Sonstiges ==
*'''<div class="intern">[[Hauptseite|Zur Hauptseite]]</div>'''
 
[[Kategorie:Politisches]]
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