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Änderungen

Verfassung Österreichs

81 Bytes hinzugefügt, 09:09, 28. Jan. 2013
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Österreichs Verfassung besteht aus '''mehreren Teilen'''.
|Bilder=[[Datei:Staatsbürgerschaftsnachweis.jpg|thumb|200px|center|Die Österreichische Staatsbürgerschaft bestätigt unter anderem das Wahlrecht.]]}}
{{IndexPic|[[Datei:StaatsbürgerschaftsnachweisReisepass.jpg|thumb|200px|center|Die Der Österreichische Staatsbürgerschaft bestätigt unter anderem das WahlrechtReisepass garantiert die Reisefreiheit.]]}}
== Österreichische Bundesverfassung ==
{{2SpaltenLayout|Text=
Österreich hat keine Verfassungsurkunde wie andere Staaten. Es gibt aber '''Verfassungsgesetze'''.Als '''Bundesverfassung ''' wird das "'''Bundes-Verfassungsgesetz 1920 ''' in der Fassung von '''1929'''" und alle Änderungen und Ergänzungen dieser Verfassungsgesetze bezeichnetangesehen'''Änderungen ''' der darin angeführten dieser Bestimmungen benötigen eine '''2/3 Mehrheit im Parlament und ''' eine Volksabstimmung.
Sie beginnt mit:
„Österreich ist eine '''demokratische Republik'''. Ihr '''Recht ''' geht vom '''Volk ''' aus.“
Außerdem werden darin die '''Grundlagen des Staates''', der '''Gesetzgebung''', der '''Verwaltung ''' und der '''Gerichtsbarkeit ''' festgelegt.
Weiters wurden die Menschenrechte, die seit 1958 gültig waren, 1964 in den Verfassungsrang erhoben.
Das '''Europäische Gemeinschaftsrecht ''' wurde '''1995 ''' dem Hauptdokument hinzugefügt. Es ist den Verfassungsgesetzen übergeordnet.
{{2SpaltenLayout|Text=
====Staatsgrundgesetz====
Festgelegt werden darin die politischen '''Grundrechte ''' mit aktivem und passivem '''Wahlrecht''', '''Menschenrechte ''' und die '''Freiheitsrechte ''' der Staatsbürger mit der '''Gleichstellung ''' aller, dem Recht auf Eigentum, der Meinungs- und Religionsfreiheit, dem Recht auf Bildung …
====Neutralitätsgesetz====
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