14.102
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→Tierhändler/in oder Tierverkäufer/in
* mit dem Abschluss eines Lehrganges über Tierhaltung und Tierschutz.
* mit einer Ausbildung an einer höheren Schule für Land- und Forstwirtschaft.
* nach dem Studium der Zoologie oder der Veterinärmedizin (= [[Tierarztund Tierärztin|Tierarzt]])