Berufskraftfahrerin und Berufskraftfahrer: Unterschied zwischen den Versionen
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Das sind Lenker und Lenkerinnen von Kraftfahrzeugen für die '''gewerbsmäßige Beförderung von Gütern'''. Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klassen C oder C1. | Das sind Lenker und Lenkerinnen von Kraftfahrzeugen für die '''gewerbsmäßige Beförderung von Gütern'''. Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klassen C oder C1. | ||
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Das sind Lenker und Lenkerinnen von Kraftfahrzeugen für die '''gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen'''. Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klassen D. | Das sind Lenker und Lenkerinnen von Kraftfahrzeugen für die '''gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen'''. Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klassen D. | ||
'''Führerscheinklasse D''' ist die Berechtigung zur Lenkung von Kraftfahrzeugen, die mehr als acht Plätzen außer dem Lenkerplatz zu lenken. | '''Führerscheinklasse D''' ist die Berechtigung zur Lenkung von Kraftfahrzeugen, die mehr als acht Plätzen außer dem Lenkerplatz zu lenken. | ||
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== Anforderungen == | == Anforderungen == | ||
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* körperliche und geistige '''Gesundheit''' | * körperliche und geistige '''Gesundheit''' | ||
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Als Lehrberuf dauert die '''Ausbildung 3 Jahre'''. | Als Lehrberuf dauert die '''Ausbildung 3 Jahre'''. | ||
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Zusätzlich ist eine '''praktische und theoretische Weiterbildung''' zu besuchen, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird. | Zusätzlich ist eine '''praktische und theoretische Weiterbildung''' zu besuchen, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird. | ||
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[[Kategorie:Wirtschaftliches]] | [[Kategorie:Wirtschaftliches]] |
Version vom 2. Januar 2020, 12:12 Uhr
Sie transportieren Güter oder befördern Personen.
Sie führen Fahrtenbücher und Transportpapiere.
Die regelmäßig Kontrolle ihrer Fahrzeuge und kleinere Reparaturen gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Inhaltsverzeichnis
Berufskraftfahrer/in im Güterverkehr
Das sind Lenker und Lenkerinnen von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern. Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klassen C oder C1.
Führerscheinklasse C ist die Berechtigung zur Lenkung von Kraftfahrzeugen, die nicht mehr als acht Plätze außer dem Lenkerplatz haben und über 3 500 kg wiegen, zu lenken.
Führerscheinklasse C1 ist die Berechtigung zur Lenkung von Kraftfahrzeugen, die nicht mehr als acht Plätze außer dem Lenkerplatz haben und über 7 500 kg wiegen.
Berufskraftfahrer/in im Personenverkehr
Das sind Lenker und Lenkerinnen von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen. Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klassen D.
Führerscheinklasse D ist die Berechtigung zur Lenkung von Kraftfahrzeugen, die mehr als acht Plätzen außer dem Lenkerplatz zu lenken.
Anforderungen
- körperliche und geistige Gesundheit
- Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr
- Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit
- Flexibilität
Ausbildung
Als Lehrberuf dauert die Ausbildung 3 Jahre.
Danach kann die Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.
Weiterbildung
Zusätzlich ist eine praktische und theoretische Weiterbildung zu besuchen, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
Die Weiterbildung befasst sich mit:
- Fahrsicherheit und Sicherheitstechnik
Risiken des Straßenverkehrs, Verkehrsunfälle im Güterverkehr
Motor und Bremsanlage
moderne Sicherheitstechnik
- wirtschaftliche und umweltschonende Fahrweise
- Arbeitsrecht und Verkehrsräume
Lenk- und Ruhezeiten
Umgang mit analogen und digitalen Kontrollgeräten
Sozialvorschriften und Verkehrsvorschriften
- Ladungssicherung und LKW-Vorschriften
Wagenladung richtigen sichern bzw. Sicherheit der Fahrgäste
Vorschriften für die Ladungssicherung bzw. des Personenverkehrs
Vorschriften für den Güterverkehr bzw. den Personenverkehr
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit
Verhalten bei Notfällen
Gesundheitsschäden vermeiden
Sonstiges