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Aktuelle Version vom 30. November 2020, 21:21 Uhr
Hinweiszeichen sind meist rechteckig. Sie weisen die Verkehrsteilnehmer auf verkehrswichtige Umstände hin.
Ist das Hinweiszeichen mit einer roten Linie schräg durchgestrichen, wird damit das Ende zB einer Fußgängerzone oder eine Wohnstraße angegeben.
Inhaltsverzeichnis
Einbahn
Dieses Zeichen zeigt eine Einbahnstraße. Der Pfeil zeigt in die Richtung in die gefahren werden darf. Ausnahmen werden durch Zusatztafeln gemacht.
In diesem Fall erlaubt die Zusatztafel Radfahrern auch in die andere Richtung zu fahren.
Schutzweg / Radfahrerüberfahrt
Diese Zeichen kennzeichnen einen Fußgängerübergang und/oder Radfahrerüberfahrt ohne Ampel.
Fahrzeuglenker müssen je nach Zeichen Fußgänger (und Verkehrsteilnehmer auf Inline-Skates) und/oder Fahrradfahrer ungehindert die Fahrbahn überqueren lassen.
Fußgängerzone
Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Fußgängerzone an.
Hier dürfen keine Fahrzeuge fahren.
Fahrräder dürfen in der Fußgängerzone nur geschoben werden. Ausgenommen es wird durch eine Zusatztafel erlaubt.
Fußgänger dürfen hier auch die Fahrbahn benutzen.
Wohnstraße
Dieses Zeichen zeigt den Beginn einer Wohnstraße an.
Hier dürfen Fahrzeuge nur zu- und abfahren aber nur in Schrittgeschwindigkeit. Das Durchfahren ist verboten.
Das Betreten der Fahrbahn und das Spielen in Wohnstraßen ist erlaubt. Vielleicht wird deshalb oft zur Wohnstraße auch fälschlicherweise Spielstraße gesagt.