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CC0 und Gemeinfreiheit

Version vom 27. November 2017, 10:59 Uhr von Gudrun (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{2SpaltenLayout|Text= Verwendest du Inhalte wie beispielsweise Bilder, Musik oder anderes, die mit CC0 oder Public Domain Mark gekennzeichnet sind? Creativ…“)
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Public Domain - Creative Commons creative commons, Markenrecht

Verwendest du Inhalte wie beispielsweise Bilder, Musik oder anderes, die mit CC0 oder Public Domain Mark gekennzeichnet sind?

Creative Commons hat im Unterschied zu ihren Lizenzen zwei weitere Kennzeichnungen für bestimmte Werke vorgesehen:

CC0 1.0 - Public Domain Dedication


CC0 1.0 / Public Domain

Hierbei handelt es sich um keine Lizenz an sich, sondern um eine Kennzeichnung.

Die Urheberin bzw. der Urheber des Materials verzichtet vollständig auf jegliches Urheberrecht und darauf, sein Material unter einer bestimmten Lizenz zu veröffentlichen.

Material in der Public Domain (= Gemeinfrei) darf unbegrenzt vervielfältigt, weiterverbreitet und verändert werden, auch zu kommerziellen Zwecken.

Solche Inhalte werden mit einer durchgestrichenen Null oder einem durchgestrichenem Copyright Zeichen gekennzeichnet.


Verwendung von CC0 und Copyleft

Grundsätzlich sind hierbei keine Angaben erforderlich. Die Kennzeichnung solcher Werke ist sinnvoll. Andere Personen ist klar, dass sie diese ebenfalls verwenden dürfen.



Sonstiges