Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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In Österreich ist das Urheberrecht in einem Gesetz geregelt. Es legt fest, was erlaubt ist und was nicht.
  
Die Person, die einen Text schreibt, Fotos macht, ein Video dreht, einen Song komponiert ... wird '''Urheberin''' bzw. der '''Urheber''' genannt.
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Wie Gesetzestexte nun mal so sind, ist das Ganze für Fachleute formuliert. Außerdem ist es noch komplizierter, da in anderen Ländern andere Rechte gelten.
  
Das was erfunden wurde, nennt sich das '''geistige Werk'''.
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Wer gerne fremde Bilder, Musik und anderes mit dem Freundeskreis teilt, verletzt oft das Urheberrecht. Das kann recht teuer werden.
  
Diese Person hat das Recht darüber zu '''bestimmen''', was mit diesem Werk geschieht bzw. andere damit machen dürfen. Das Recht heißt '''Urheberrecht'''.
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Ein paar Dinge sollten alle wissen:
  
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=== Werk, Urheberin und Urheber ===
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Wer  fotografiert, filmt oder Musik komponiert, einen kreativen Text schreibt … ist die '''Urheberin''' oder der '''Urheber'''.
  
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Das Foto, der Film, die Musik, der Text … ist das '''Werk'''.
  
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Wenn ein Team ein Werk – zB eine Collage als Gruppenarbeit in der Klasse – erschafft, sind alle daran beteiligten '''Miturheber'''.
  
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=== Grundsätzliches ===
Beispiele:
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Die Urheberin oder der Urheber '''legt fest''', ob und '''wer was''' mit dem Werk '''machen darf'''. Es kann bestimmt werden, ob andere das Werk mit Genehmigung verbreiten, kopieren oder weiterverwenden dürfen. Dabei '''kann''' es dann notwendig '''sein''', dass der '''Name''' der Urheberin bzw. des Urhebers '''genannt''' werden muss.
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'''Nutzungsrechte''' wie zB das Verbreitungs-/ Vervielfältigungsrecht sind auch auf andere '''übertragbar'''.
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Beispiel: Personen, die ihre Bilder auf Sozialen Netzwerken wie beispielsweise Instagram oder Facebook posten, stimmen in den Nutzungsbedingungen zu, dass die genannten Firmen die Fotos nutzen dürfen.
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Es kann aber '''auf''' die '''Rechte''' teilweise bis ganz '''verzichtet''' werden. Jede Person hat die Möglichkeit sein Werk unter eine sogenannte '''[[Creative Commons]]''' Lizenz zu stellen. Diese Lizenzen erlauben es anderen, die Werke '''unter''' gewissen '''Bedingungen zu nutzen'''.
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=== Beispiele für (k)einen Verstoß ===
 
* Ein [[Film]] wird im Kino gezeigt und dieser von jemand mitgefilmt. Danach bietet dieser den Film im Internet zum Download an, so '''verstößt''' er gegen das Urheberrecht.
 
* Ein [[Film]] wird im Kino gezeigt und dieser von jemand mitgefilmt. Danach bietet dieser den Film im Internet zum Download an, so '''verstößt''' er gegen das Urheberrecht.
 
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* Ein Band veröffentlicht ihre neue CD und bietet als Werbung dafür ein Lied im Internet frei an. Sie sagen den Fans, dass sie diese es frei tauschen dürfen. Wenn das die Menschen machen, ist das '''kein Verstoß''' gegen das Urheberrecht.
 
* Ein Band veröffentlicht ihre neue CD und bietet als Werbung dafür ein Lied im Internet frei an. Sie sagen den Fans, dass sie diese es frei tauschen dürfen. Wenn das die Menschen machen, ist das '''kein Verstoß''' gegen das Urheberrecht.
  
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== Sonstiges ==
 
== Sonstiges ==

Version vom 30. November 2017, 15:01 Uhr

Datei:Download-1536637 960 720.jpg
Download ist nicht immer illegal! - geralt pixabay.com, CC0 1.0
Datei:Copyright-30343 960 720.png
Das Symbol für Copyright - Clker-Free-Vector-Images pixabay.com, CC0 1.0

In Österreich ist das Urheberrecht in einem Gesetz geregelt. Es legt fest, was erlaubt ist und was nicht.

Wie Gesetzestexte nun mal so sind, ist das Ganze für Fachleute formuliert. Außerdem ist es noch komplizierter, da in anderen Ländern andere Rechte gelten.

Wer gerne fremde Bilder, Musik und anderes mit dem Freundeskreis teilt, verletzt oft das Urheberrecht. Das kann recht teuer werden.

Ein paar Dinge sollten alle wissen:

Werk, Urheberin und Urheber

Wer fotografiert, filmt oder Musik komponiert, einen kreativen Text schreibt … ist die Urheberin oder der Urheber.

Das Foto, der Film, die Musik, der Text … ist das Werk.

Wenn ein Team ein Werk – zB eine Collage als Gruppenarbeit in der Klasse – erschafft, sind alle daran beteiligten Miturheber.

Grundsätzliches

Die Urheberin oder der Urheber legt fest, ob und wer was mit dem Werk machen darf. Es kann bestimmt werden, ob andere das Werk mit Genehmigung verbreiten, kopieren oder weiterverwenden dürfen. Dabei kann es dann notwendig sein, dass der Name der Urheberin bzw. des Urhebers genannt werden muss.

Nutzungsrechte wie zB das Verbreitungs-/ Vervielfältigungsrecht sind auch auf andere übertragbar.

Beispiel: Personen, die ihre Bilder auf Sozialen Netzwerken wie beispielsweise Instagram oder Facebook posten, stimmen in den Nutzungsbedingungen zu, dass die genannten Firmen die Fotos nutzen dürfen.

Es kann aber auf die Rechte teilweise bis ganz verzichtet werden. Jede Person hat die Möglichkeit sein Werk unter eine sogenannte Creative Commons Lizenz zu stellen. Diese Lizenzen erlauben es anderen, die Werke unter gewissen Bedingungen zu nutzen.



Beispiele für (k)einen Verstoß

  • Ein Film wird im Kino gezeigt und dieser von jemand mitgefilmt. Danach bietet dieser den Film im Internet zum Download an, so verstößt er gegen das Urheberrecht.


  • Ein Band veröffentlicht ihre neue CD und bietet als Werbung dafür ein Lied im Internet frei an. Sie sagen den Fans, dass sie diese es frei tauschen dürfen. Wenn das die Menschen machen, ist das kein Verstoß gegen das Urheberrecht.


Sonstiges