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Urheberrecht

16 Bytes hinzugefügt, 10:34, 22. Mär. 2021
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Die Urheberin oder der Urheber '''legt fest''', ob und '''wer was''' mit dem Werk '''machen darf'''. Es kann bestimmt werden, ob andere das Werk mit Genehmigung verbreiten, kopieren oder weiterverwenden dürfen. Dabei '''kann''' es dann notwendig '''sein''', dass der '''Name''' der Urheberin bzw. des Urhebers '''genannt''' werden muss.
In Österreich kann das Urheberrecht '''nicht auf eine andere Person''' übertragen werden. '''Nutzungsrechte''' wie zB das Verbreitungs-/ Bearbeitungs-/ Vervielfältigungsrecht sind auch auf andere '''übertragbar'''.
Beispiel: Personen, die ihre Bilder auf Sozialen Netzwerken wie beispielsweise Instagram oder Facebook posten, stimmen in den Nutzungsbedingungen zu, dass die genannten Firmen die Fotos nutzen dürfen.
Es kann aber '''auf''' die '''Rechte''' teilweise bis ganz '''verzichtet''' werden. Jede Person hat die Möglichkeit sein Werk unter eine sogenannte '''[[Creative Commons]]''' Lizenz zu stellen. Diese Lizenzen erlauben es anderen, die Werke '''unter''' gewissen '''Bedingungen zu nutzen'''.
In Österreich kann das Urheberrecht '''nicht auf eine andere Person''' übertragen werden. Grundsätzlich erlischt der Urheberrechtsschutz '''70 Jahre nach dem Tod''' des Urhebers oder der Urheberin. Darauf kann man sich aber nicht hundertprozentig verlassen, denn einerseits kann das Urheberrecht '''vererbt''' werden, andererseits kann es sein, dass zB '''ein Verlag die Nutzungsrechte''' an dem Werk einer längst verstorbenen Autorin besitzt. Das muss also in jedem Fall geklärt werden.
==Standard Urheberrechtsschutz==
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