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Die frühere Bezeichnung dieses Berufes war '''Fleischer ''' bzw. '''Fleischerin'''. Zu den Aufgaben zählen '''Beurteilung ''' der Fleischqualität, die Schlachtung und Zerlegung von Tieren und das verkaufsgerechte Herrichten des Fleisches. Ebenso gehört die '''Verarbeitung ''' des Fleisches zu Wurstwaren zu den wichtigen Tätigkeiten.
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==== Tierschlachtungen ====
* Beurteilung der Fleischqualität lebender Tiere.
* Betäuben der Tiere vor der Schlachtung
* Anwendung der tierspezifischen Schlachtungsart
* Ausbluten des getöteten Tieres
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==== Enthäutung ====
* Entfernung der Eingeweide (= Entweiden)
Früher war das Zerlegen des Tierkörpers schwere, körperliche Arbeit. Heute erfolgt es mit der Unterstützung von elektrischen Sägen und Messern.
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==== Zerlegung der Fleischstücke ====
Fachgerechte Zerteilung des Fleisches für den Verkauf (= '''Fleischkunde''') und für die Fleischverwendung nach deren Eignung - Eignung der einzelnen Stücke zum Kochen, Braten, Schmoren, Kurzbraten oder Grillen.<br>
==== Wursterzeugung ====
Bei der Wurstwarenerzeugung wird zerkleinert, gekocht, gebrüht, gewürzt oder geräuchert. Weiterer Zutaten und Konservierungsstoffe werden beigefügt.
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|Bilder=[[Datei:Geschlachtetes_Schwein.jpg|thumb|200px|center|geschlachtetes Schwein]]
== Arbeitsgeräte ==
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Hilfsmittel bei der '''Schlachtung ''' und Zerteilung sind Schussapparate, Messer, Beile, Schneide- und Sägemaschinen. Bei der Herstellung von '''Fleisch- und Wurstwaren''', werden Maschinen zum Zerkleinern und Vermengen verwenden. Bei der '''Fleischlagerung ''' werden Haken, Schnüre, Spezialverpackungen und –behälter benötigt.
== Anforderungen ==
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Da die Tätigkeiten häufig anstrengend sind - Gewicht einer Schweinehälfte: 50 kg, Gewicht eines Rinderviertels: 100 kg – kann dieser Beruf nur bei '''guter körperlicher Verfassung ''' ausgeübt werden. Beim Zerlegen des Fleisches ist '''Fingerfertigkeit ''' notwendig. Da Fleisch ein Lebensmittel ist, muss auf '''strengste Sauberkeit ''' auch im persönlichen Bereich (Körperpflege!) geachtet werden.
== Ausbildung ==
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Die Lehrzeit für diesen Beruf dauert '''3 Jahre'''. Danach kann die Berufsreifeprüfung abgelegt werden.
Die selbstständige Berufsausübung ist in Österreich an einen Befähigungsnachweis gebunden.