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Diese Bundesländer dürfen Entscheidungen selber treffen und eigene Gesetze beschließen. Die zu erlassenden Gesetze haben der '''Verfassung Österreichs''' zu entsprechen.
Weil Österreich '''Mitglied der [[Europäische_Union|Europäischen Union]]''' ist, müssen die Gesetze nicht nur mit den in der Verfassung festgelegten Richtlinien sondern auch mit dem '''Europarecht''' übereinstimmen.
Jedes Bundesland ist in Bezirke eingeteilt, die sich um die einzelnen Gemeinden kümmern. Er ist zuständig für die '''Gesetzgebung''' durch den Nationalrat und den Bundesrat.
An der Verwaltung beteiligt sind Bundespräsident/in, '''Bundeskanzler/in''', Bundesminister/in und die Staatssekretäre/innen.
Alle Mitarbeiter/innen der Gerichte unterstehen dem Bund.