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Der Bundespräsident ist das '''Staatsoberhaupt ''' der [[Republik ]] [[Österreich]].
Er wird von den BürgerInnen des Landes '''gewählt''', vorausgesetzt der Kandidat ist selbst wahlberechtigt und '''über 35 Jahre ''' alt. Bei der Wahl muss er '''mehr als die Hälfte ''' aller gültigen '''Stimmen ''' erreichen.
Nach der Wahl bleibt er '''6 Jahre ''' Bundespräsident. Danach wird neu gewählt.
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Einige der Aufgaben eines Bundespräsidenten:
*die stimmenstärkste Partei zur '''Regierungsbildung ''' beauftragen*die '''Bundesregierung ''' ernennen*'''Gesetze ''' unterschreiben*den '''Nationalrat ''' einzuberufen (und auch aufzulösen)
*Oberbefehl über das Bundesheer
*Österreich in anderen Ländern '''vertreten'''*'''Staatsverträge ''' mit anderen Ländern abschließen*Vertreter anderer Länder '''empfangen'''
*Beamte und Richter ernennen
*Menschen in Gefängnissen '''begnadigen ''' (= freilassen)
*in politischen Krisenzeiten, Notverordnungen erlassen