14.102
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→Gerichtsbarkeit
*'''Rad:''' Der Verurteilte wurde am Rad festgebunden. Dieses wurde sichtbar aufgestellt. Der Körper des Getöteten wurde den Raben überlassen.
*'''Bäckerschupfen:''' In Wien wurden Bäcker, deren [[Brot und Gebäck|Brot oder Semmeln ]] nicht schwer genug waren, in einen Käfig gesperrt. Dieser wurde dann mitsamt dem Bäcker einige Male in ein Fass mit Wasser oder in die Donau getaucht.
*'''Storch:''' Bei dieser Folter wurde der Verurteilte in Eisen gelegt. Er hatte durch die Eisen große Schmerzen in seinen Armen, Beinen und im Rücken.
*'''Halsgeige und Schandmaske:''' Zänkische Weiber wurden in eine sogenannte Halsgeige (Fischers Geige, Zankgeige) gesperrt. Beim Strafvollzug wurde auch eine [[Maske]] verwendet, auf der das Verbrechen des oder der Verurteilten dargestellt wurde.