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Tierhandlung

2 Bytes hinzugefügt, 10:23, 13. Mai 2014
Artgerechte Tierhaltung
In den meisten Fällen werden sich Tiere '''nur kurz''' in der Tierhandlung aufhalten. Trotzdem sollen sie sich wohl fühlen.
'''Kein Säugetier''' und '''kein Vogel''' darf sich '''länger als 3 Monate''' im Geschäft aufhalten. Darum muss der/die Händler/in genaue Aufzeichnungen darüber führen, wann jedes Tier im Geschäft eingetroffen ist. Kommt eine Kontrolle, muss er/sie die Unterlagen für das einzelne Tier vorlegen können. Bei Fischen muss er/sie nachweisennachgewiesen werden, dass sie keine Wildfänge sind sondern aus Zuchten stammen.
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