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Tierhandlung

12 Bytes hinzugefügt, 10:22, 13. Mai 2014
Artgerechte Tierhaltung
In den meisten Fällen werden sich Tiere '''nur kurz''' in der Tierhandlung aufhalten. Trotzdem sollen sie sich wohl fühlen.
'''Kein Säugetier''' und '''kein Vogel''' darf sich '''länger als 3 Monate''' im Geschäft aufhalten. Darum muss der/die Händler/in genaue Aufzeichnungen darüber führen, wann er ein jedes Tier erhalten hatim Geschäft eingetroffen ist. Wird er kontrolliertKommt eine Kontrolle, muss er/sie die Unterlagen für jedes das einzelne Tier vorlegen können. Bei Fischen muss er/sie nachweisen, dass sie keine Wildfänge sind sondern aus der Zucht Zuchten stammen.
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