14.102
Bearbeitungen
Änderungen
→Artgerechte Tierhaltung
In den meisten Fällen werden sich Tiere '''nur kurz''' in der Tierhandlung aufhalten. Trotzdem sollen sie sich wohl fühlen.
'''Kein Säugetier''' und '''kein Vogel''' darf sich '''länger als 3 Monate''' im Geschäft aufhalten. Darum muss der/die Händler/in genaue Aufzeichnungen darüber führen, wann jedes Tier im Geschäft eingetroffen ist. Kommt eine Kontrolle, muss er/sie die Unterlagen für das einzelne Tier vorlegen können. Bei Fischen muss er/sie nachweisennachgewiesen werden, dass sie keine Wildfänge sind sondern aus Zuchten stammen.