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→Artgerechte Tierhaltung
In den meisten Fällen werden sich Tiere '''nur kurz''' in der Tierhandlung aufhalten. Trotzdem sollen sie sich wohl fühlen.
'''Kein Säugetier''' und '''kein Vogel''' darf sich '''länger als 3 Monate''' im Geschäft aufhalten. Darum muss der/die Händler/in genaue Aufzeichnungen darüber führen, wann er ein jedes Tier erhalten hatim Geschäft eingetroffen ist. Wird er kontrolliertKommt eine Kontrolle, muss er/sie die Unterlagen für jedes das einzelne Tier vorlegen können. Bei Fischen muss er/sie nachweisen, dass sie keine Wildfänge sind sondern aus der Zucht Zuchten stammen.